Verbesserung der Aussagefähigkeit und Erhöhung des Nutzens des betrieblichen Rechnungswesens für den Unternehmer

Als Ergebnis der Finanzbuchhaltung erhalten bilanzierende Mandanten eine so genannte betriebswirtschaftliche Auswertung. Diese zeigt ihnen in wenigen zusammengefassten Positionen ihren monatlichen Unternehmenserfolg.

Die betriebswirtschaftliche Auswertung sollte folgenden Nutzen haben:

1. Dem Unternehmen in kurzer Form einen möglichst objektiven, richtigen und zeitnahen Überblick über seinen betrieblichen Erfolg geben. Damit kann die BWA Grundlage wichtiger unternehmerischer Entscheidungen werden.

2. Durch die Darstellung des richtigen Ergebnisses ist sie Grundlage für die Steuerplanung. Dadurch lassen sich unterjährig überhöhte Steuervorauszahlungen vermeiden. Weiterhin werden Überraschungen vermieden, wenn zu wenig Steuern vorausgezahlt werden.

3. Die BWA ist auch für Ihre Bank eine wichtige Informationsgrundlage. Wenn die BWA korrekte Zahlen liefert (d. h., am Ende des Jahres in etwa das Ergebnis des noch zu erstellenden Jahresabschlusses widerspiegelt), ist sie für die Bank ein verlässliches Informationsmedium. Wenn die Bank weiß, dass sie auf die Richtigkeit Ihrer BWA vertrauen kann, verbessert dies Ihre Kreditwürdigkeit und damit auch die Darlehenskonditionen bei Ihrer Bank.

Damit die betriebswirtschaftliche Auswertung diese Funktion erfüllen kann, muss unterjährig sauber gebucht werden.

Beispiel:

  • Bruttolohnverbuchung zur periodengerechten Abgrenzung von Löhnen und Sozialversicherungsbeiträgen etc.
  • Bestandsveränderungen der fertigen und halbfertigen Arbeiten/der Inventurbestände
  • Unterjährige Einbuchung der Abschreibungen (zumindest kalkulatorisch)
  • etc.

Außerdem sollten die Aufwands- und Ertragskonten so eingerichtet werden, dass Sie auch einen informativen Nutzen aus der Buchhaltung gewinnen können. Die einzelnen Erlösarten und Kostenarten sollen transparent beschriftet und verbucht werden.

Die betriebswirtschaftliche Auswertung wird spätestens im zweiten Buchungsjahr die Vorjahresvergleichzahlen darstellen und somit einen aktuellen Überblick darüber geben, wie sich Ihr Unternehmen im Periodenvergleich zum letzten Jahr entwickelt hat.

Idealerweise würde man auch noch Unternehmensplanzahlen in die Buchhaltung einstellen. Dann haben Sie monatlich einen Soll-/Ist-Vergleich.

Wichtig:

Man sollte sich individuell überlegen, welche Aussagefähigkeit die Buchhaltung dem jeweiligen Unternehmer geben sollte.

  • Wofür werden Informationen benötigt?
  • Wie sollen die Informationen dargestellt werden?

Dann wird aus der Buchhaltung keine lästige Pflichtübung für das Finanzamt, sondern die Buchhaltung ist aussagefähig und von erhöhtem Nutzen für Ihr Unternehmen.

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