Nachfolgeberatung

Hier kann es sowohl um die Veräußerung von Unternehmen als auch um die Weitergabe von Unternehmen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge an einen familieninternen Nachfolger gehen.

Sowohl eine Unternehmensveräußerung als auch eine Unternehmensübergabe an die nächste Generation sollte möglichst nicht ad hoc erfolgen, sondern wohl überlegt sein. Ansonsten lauern große betriebswirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Gefahren, die zu unnötigen Vermögensverlusten führen können. Lassen Sie uns an diesem Projekt frühzeitig mitwirken, damit unnötige Vermögensverluste von vornherein vermieden werden können.

Lassen Sie uns auch gemeinsam die Notwendigkeit eines Unternehmertestaments (auch in jungen Jahren!) sowie ggf. einer Notfallakte besprechen. Für den Fall, dass Ihnen unvorhergesehen etwas zustoßen würde, hätten Sie hier eine großen Beitrag zum Schutz Ihres Unternehmens und Ihrer Familie geleistet!

Welchen Wert hat Ihr Unternehmen?

Wir ermitteln für Sie potentielle Verkaufspreise, falls notwendig, den erbschaftsteuerlichen oder schenkungsteuerlichen Wert oder auch Hinweise auf potentielle Auszahlungswerte an Miterben.