Unsere Leistungen für Erblasser, Erben, Schenker und Stifter
Seit dem Erbeschaftsteuergesetz 2009 sind die steuerlichen Freibeträge für Schenkungen und Erbschaften für nahe Angehörige relativ hoch. Allerdings werden - entgegen früherer steuerlicher Regelungen - Immobilien und Unternehmen zunächst annähernd mit dem Verkehrswert bewertet. Der Verkehrswert ist der Wert, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen ist. Teilweise gibt es für diese Vermögenswerte wieder Vergünstigungen und/oder Freistellungen.
Dennoch relativiert diese Form der Bewertung bei umfangreicherem Vermögen die bestehenden Freibeträge. Grundsätzlich empfiehlt sich, zu zu dieser Thematik zu wissen:
Was passiert, wenn ich ohne Testament sterbe?
Wie sieht die gesetzliche Erbfolge aus?
Wer erbt was?
Darüber sollten Sie Bescheid wissen! Wenn Sie möchten, sprechen wir gern mit Ihnen darüber.
Wenn die gesetzliche Erbfolge für Sie nicht optimal ist, sollten Sie ein Testament verfassen und das nicht erst im hohen Alter. Jeder Mensch kann unvorhergesehen sterben, zum Beispiel einen Verkehrsunfall haben. Vermögende Menschen und insbesondere auch Unternehmer sollten für diesen unvorhersehbaren Fall Vorsorge getroffen haben, wenn sie der Verantwortung für ihre Familie und ggf. für ihre Arbeitnehmer gerecht werden wollen. Ein Testament muss nicht unbedingt gleich notariell errichtet werden. Wenn man in jungen Jahren ein Testament - nur für den Notfall - macht, ist ein Testament in handschriftlicher Form durchaus ausreichend, wenn die dabei notwendigen Formalitäten beachtet werden. Das hat den Vorteil, dass man ohne hohe Kosten das Testament ändern kann, wenn sich die Verhältnisse geändert haben. Das jeweils gültige Testament sollte Vorsorge treffen für den jetzigen Moment, für den Fall, der hoffentlich nicht eintritt, den man aber nicht ausschließen kann.
Wenn Sie möchten, sprechen wir mit Ihnen über das unter Steuergesichtspunkten optimale Testament. Denken Sie auch daran, dass ein bestehendes Testament erfahrungsgemäß alle 3 - 5 Jahre auf seine Aktualität überprüft werden sollte. Oft sind Testamente einfach nicht mehr aktuell, was zu ungewünschten und steuerlich ungünstigen Ergebnissen führen kann.
Bei größerem Vermögen lohnt sich die langfristige Überlegung und Vorbereitung. Freibeträge, zum Beispiel auch an nicht näher verwandte Personen, lassen sich vervielfältigen, wenn man die bestehende 10-Jahres-Frist nutzt. Schenkungsteuerliche und erbschaftsteuerliche Belastungen lassen sich oft vermeiden, wenn die Thematik früh genug angegangen wird. Hierbei sind wir Ihnen gern behilflich.
Für Menschen, die darüber nachdenken, ihr Erbe einer Stiftung zu überlassen oder die eine solche Stiftung gründen möchten, stehen wir als kompetente und erfahrene Ansprechpartner gern zur Verfügung.